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| Langzeitpflege |
| Pflegestufe |
Pflegekassenzuschuss
Euro/mtl.
|
Eigenanteil
Euro/mtl.
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| I |
1.023,00 |
1.192,79 |
| II |
1.279,00 |
1.282,06 |
| III |
1.550,00 |
1.362,40 |
| Kurzzeit-/Verhinderungspflege
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| Pflegestufe |
Investitionskosten
Euro/Tag
|
Pflegekassenzuschuss
Euro/Tag
|
Eigenanteil
Euro/Tag
|
| I |
18,81 |
38,33
|
15,70 |
| II |
18,81 |
49,68 |
15,70 |
| III |
18,81 |
61,23 |
15,70 |
Zusammensetzung der Leistungen und Preise
Die Leistungen und Preise werden mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern verhandelt und in Form eines Versorgungsvertrages abgeschlossen. Das Gesamtentgelt wird in drei Bereiche aufgeteilt:
- allg. Pflegeleistung
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
Allg. Pflegeleistungen:
Von der Pflegeversicherung werden Leistungen je nach Pflegebedürftigkeit erbracht. Die Höhe wird durch Prüfung durch den medizinischen Dienst festgelegt.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung:
Diese Kosten beinhalten die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie z.B. die Hausreinigung, die Wäsche, die Verpflegung. Sie werden mit den Pflegesatzverhandlungen festgelegt und sind unabhängig von den Pflegestufen.
Investitionskosten:
Diese Kosten dienen der Deckung der betriebsnotwendigen Investitionen und sind vom Bewohner zu tragen.
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