
Zu den Heimkosten (Entgelte) gehören:
→ Die Pflegekosten → Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung → Die Investitionskosten
Die Höhe des Heimentgeltes wird maßgeblich von der Pflegestufe beeinflusst. Es gibt drei Pflegestufen ( I, II, III ). Die jeweilige Pflegestufe bzw. den Grad der Pflegebedürftigkeit legt ein unabhängiger Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) fest.
Ist der Bewohner nicht in der Lage, den Eigenanteil der Heimkosten selber zu tragen, können Zuschüsse über das zuständige Sozialamt beantragt werden.
Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich!
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Weitere Informationen erhalten Sie unter der
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
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